Ehren­abteilungen

Die Mitglieder der Ehrenabteilungen sind weiterhin Mitglieder der Feuerwehr, nur nicht mehr im aktiven Dienst.

Bisher war es so, das nach NRW Landesrecht in der Regel nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr aktiver Einsatzdienst geleistet werden durfte. Seit 2017 ist dieser Zeitraum auf das 67. Lebensjahr ausgeweitet worden.

Da viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bereits in jungen Jahren zur Feuerwehr gefunden haben, können sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst zumeist auf eine sehr lange Dienstzeit zurückblicken. Die Feuerwehr wird im Verlauf der Jahre oft zu einem festen Bestandteil des Lebens, in dem sich enge Freundschaften bilden. Durch die vielen gemeinsamen, zum Teil auch dramatischen dienstlichen Erlebnisse entsteht ein hohes Maß an Zusammengehörigkeit und Kameradschaft, welches mit dem Tag der „Versetzung in den Ruhestand“ nicht abbrechen soll. Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Einsatzkräfte in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr versetzt werden und damit Mitglieder der Feuerwehr bleiben. Aber nicht nur das Erreichen der Altersgrenze führt zu einer Mitgliedschaft in der Ehrenabteilung. Auch jüngere Kameraden, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen den Einsatzdienst nicht mehr versehen können, werden in die Ehrenabteilung aufgenommen.

Die Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wadersloh umfassen zur Zeit etwa 80 Kameraden.

Neben den regelmäßigen Treffen innerhalb der jeweiligen Löschzüge gibt es einmal pro Jahr ein Treffen aller Mitglieder der Ehrenabteilungen, bei dem sich die ehemals aktiven Kameraden die zurückliegenden, gemeinsamen Dienstjahre in Erinnerung rufen oder über aktuelle Entwicklungen der Feuerwehr fachsimpeln können.

Ehrenabteilung Diestedde

2017

Ehrenabteilung Wadersloh

Jubiläum 2006

Ehrenabteilung Göttingen

2011